Die nachfolgenden Informationen müssen der Luftfahrtbehörde stets in der aktellen Fassung vorliegen bzw. vorgelegt werden:
- Name und Anschrift der Ausbildungsorganisation;
- Angaben zur Person des verantwortlichen Betriebsleiters und des Ausbildungsleiters;
- Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen der Schwerpunkt der Ausbildung durchgeführt werden soll;
- Verzeichnis der für die Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge;
- Art der Ausbildung, die die Ausbildungsorganisation durchführen möchte und das entsprechende Ausbildungsprogramm.