HFC Logo
Folgende Änderungen meldet der HFC der Luftfahrtbehörde Brmen unverzüglich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:
  • jede Änderung der in der Erklärung enthaltenen Informationen;
  • jede Änderung des Ausbildungsprogramms oder des genehmigten Ausbildungshandbuchs;
  • die Einstellung einiger oder aller in der Erklärung genannten Ausbildungstätigkeiten;
  • Ausbildungslehrgänge, die auf Grundlage der Erklärung seit über 36 aufeinanderfolgenden Monaten nicht mehr durchgeführt wurden;

    Die nachfolgenden Informationen müssen der Luftfahrtbehörde stets in der aktellen Fassung vorliegen bzw. vorgelegt werden:
  1. Name und Anschrift der Ausbildungsorganisation;
  2. Angaben zur Person des verantwortlichen Betriebsleiters und des Ausbildungsleiters
  3. Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen der Schwerpunkt der Ausbildung durchgeführt werden soll; 
  4. Verzeichnis der für die Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge; 
  5. Art der Ausbildung, die die Ausbildungsorganisation durchführen möchte und das entsprechende Ausbildungsprogramm.