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Technische Beanstandungen
Der verantwortliche Pilot trägt Beanstandungen in das “Online-Mängelbuch“ (Aircraft Info Desk-AID, Debriefing) ein. AID generiert automatisch eine Email an die Technische Leitung und den Vorstand, der dann die nötigen Schritte einleitet und das Flugzeug ggf. auf "unklar" setzt.

Nach eingetragenen Beanstandungen-/"unklar"-Setzung darf das Flugzeug erst dann wieder in Betrieb gesetzt werden, wenn die Beanstandung entweder als zurückgestellt ("in Arbeit") oder "erledigt" gekennzeichnet ist und das Flugzeug von den Berechtigten in AID auf wieder "klar" gesetzt wurde. Die Entscheidung, ob eine Beanstandung zurückgestellt werden kann, darf nur von der Technischen Leitung vom Vorstand gefällt werden.

Reparaturen
Treten während der Abwesenheit vom Heimatflughafen Bremen technische Mängel auf, die sofort behoben werden müssen, darf das Mitglied einen Instandhaltungsbetrieb (Part 145 oder MF mit entsprechender Genehmigung) zwecks Reparatur beauftragen, wenn der Rechnungsbetrag nach Schätzung durch den Instandhaltungsbetrieb € 550,-- nicht übersteigt. Bei höheren Reparaturkosten ist die Technische Leitung oder eines der Vorstandsmitglieder des HFC-auf Kosten des Mitgliedes- telefonisch zu befragen, wie weiter zu verfahren ist.

Kann die Reparatur nicht am Schadenstag beendet und das Flugzeug am selben Tag nicht nach Bremen zurückgeflogen werden, bringt der Pilot das Flugzeug nach erfolgter Reparatur unverzüglich nach Bremen zurück. In diesem Fall ist sind ein Vorstandsmitglied sowie der Nachfolger auf der Reservierungsliste unverzüglich zu informieren.

Der HFC wird nach Vorlage der beglichenen Reparaturrechnung dem Mitglied den Rechnungsbetrag per Überweisung erstatten.


Beanstandungen durch die Behörde
Nach Erhalt einer Benachrichtigung über Beanstandungen durch die zuständige Behörde veranlasst der Betriebleiter die Erstellung eines Abhilfeplans und überwacht die Umsetzung dessen. Der Abhilfeplan berücksichtigt dabei die von der zuständigen Behörde gestetzte Frist zur Umsetzung der Abhilfemaßnahmen.

Bei den Beanstandungen der Behörde kann es sich um Verstöße der Stufe 1 oder 2 handeln.

Ein Verstoß der Stufe 1 („Level 1 Finding“) wird durch die zuständige Behörde beanstandet, wenn eine wesentliche Nichteinhaltung der einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 (EU) 2018/1139 und ihrer Durchführungsbestimmungen, der Verfahren und Handbücher des HFC Bremen oder der Bedingungen des Zeugnisses oder seiner Zulassungsbedingungen festgestellt [Begriff überprüfen - passt das zur DTO?] wird, die den Sicherheitsstatus senkt oder die Flugsicherheit schwerwiegend gefährdet. Verstöße der Stufe 1 („Level 1 Findings“) schließen ein:
  1. Nichtgewährung des Zutritts der zuständigen Behörde zu Einrichtungen des HFC Bremen, während der normalen Betriebszeiten und nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung
  2. Erlangung oder Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zeugnisses als Organisation [Begriff überprüfen - passt das zur DTO?] durch Fälschung eingereichter Nachweise
  3. festgestellte missbräuchliche oder betrügerische Verwendung des Zeugnisses als Organisation und
  4. Fehlen eines verantwortlichen Betriebsleiters.

Bei Level 1 Findings werden Tätigkeiten eingeschränkt oder verboten. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zum Widerruf des Zeugnisses oder bestimmter Zulassungen durch die zuständige Behörde eingeleitet oder diese schränkt die Zulassung ganz oder teilweise ein oder setzt sie aus. Aus diesem Grund unternimmt der Betriebsleiter zusammen mit dem Safety Manager alles erdenklich Mögliche, um Level 1 Findings zu vermeiden.

Alle Findings der zuständigen Behörde werden Dokumentiert und im Zusammenwirken zwischen Betriebsleiter und Safety Manager so ausgewertet, dass ein wiederholtes Auftreten ausgeschlossen ist.

Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem
Der HFC Bremen setzt Folgendes um:

  1. alle von der zuständigen Behörde auferlegten Sicherheitsmaßnahmen
  2. alle relevanten obligatorischen, von der Agentur herausgegebenen Sicherheitsinformationen, einschließlich Lufttüchtigkeitsanweisungen

Für die Umsetzung ist der Betriebsleiter verantwortlich. Für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen werden alle zur Verfügung stehenden personellen Resourcen eingesetzt und sie hat Vorrang vor dem Vereins- und Schulbetrieb. Die Vereinsmitglieder werden gegebenenfalls per E-Mail informiert.