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Der HFC-Bremen verfügt zur Ausbildung über 2 Luftfahrzeuge. Es handelt sich im Einzelnen um:
  1. Cessna 172M, D-EDAJ
  2. Cessna 172M, D-EFEE

Für die Bedienung der Luftfahrzeuges und der eingebauten Systeme gelten die folgenden Herstellervorgaben in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die vom HFC-Bremen erstellten Check- und Übungs-Listen befinden sich in Übereinstimmungen mit den einschlägigen Anforderungen.
Flughandbuch
Flughandbuch (III Notverfahren)
A&E Checklist
Im Fluge dürfen Sicherungen (Circuit Breaker-CB) für ein für die weitere Flugdurchführung unbedingt erforderliches System nach einer Abkühlzeit von 60 Sekunden einmal wieder geschlossen werden (Anmerkung: für VFR-Flüge wird im Regelfall kein System für die weitere Flugdurchführung unbedingt erforderlich sein).
Sollte vor dem Fluge eine offene Sicherung vorgefunden werden, muss  fachkundige Hilfe gesucht oder die Sicherung offen gelassen bleiben.
In der 'Cockpit Checklist' bedeutet 'Circuit breakers....CHK' , dass man den Zustand der CBs überprüft hat, und nicht, dass  diese auf jeden Fall hereingedrückt werden soll!

Für den Betrieb der Luftfahrzeuge des HFC-Bremen ist grundsätzlich keine gesonderte Minimum Equipment List erforderlich. Bei Ausbildungsflügen entscheidet der Fluglehrer Lehrberechtigte jeweils für den anstehenden Flug, ob das Ausbildungsziel aufgrund möglicher Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Ausrüstung erreicht werden kann. Als Hilfestellung soll hierbei die "Ausrüstungscheckliste für Betriebsarten" (im LFZ und Downloadbereich AID) verwendet werden.
Kraftstoff
Zur Betankung der HFC Flugzeuge dürfen nur die für die Motoren zugelassenen Kraftstoffe verwendet werden.
Die getankten Mengen sind gem. Abschnitt "Dokumentation"-"Nach dem Flug" einzutragen.
Tankrechnungen sind, wenn möglich, mit dem im Bordbuch befindlichen Carnet zu begleichen.
lst dies im Einzelfall nicht möglich (z.B. im Ausland), dann sind die Tankrechnungen auf andere Weise zu begleichen (z.B. bar, mit Scheck oder Kreditkarte). Bei Vorlage einer ordentlichen Tankrechnung (s.u.) wird der verauslagten Rechnungsbetrag (-) überwiesen.
  • Wichtig:
    Zur steuerlichen Verwendung muss die Rechnung mindestens folgende Informationen beinhalten: Name und vollständige Anschrift des LFZ-Halters (HFC Bremen), Kennzeichen des LFZ, MwSt. Betrag, Name, Anschrift, fortlaufende Rechnungsnummer sowie Steuernummer des Lieferanten.
Sollte die eingereichte Rechnung nicht diesen Vorgaben entsprechen, kann nur der Nettobetrag gutgeschrieben werden.

Öl
Sollte nicht genug Öl in den Service-Boxen der Maschinen sein, ist in den HFC-Schränken mit der Aufschrift "HFC-Service" (in der westlichen LAT-Halle) stets genug Öl vorhanden. Die Dosen in diesem Schrank werden regelmäßig aus unserem Öl-Fass aufgefüllt. Leere Dosen sollen wieder in den Schrank gestellt werden. Um Kosten zu sparen sollte nur unser eigenes Öl verwendet werden.
[Verfahren für EDWQ beschreiben]
Die im Freien abgestellten Flugzeuge sind, wenn sich Schnee oder Reif/Eis auf den Flächen oder dem Rumpf befinden, als nicht einsatzfähig zu betrachten. Es ist untersagt, Eis an den Tragflächen, Steuerflächen und Scheiben abzukratzen oder die Flugzeuge mit Enteiserflüssigkeit zu behandeln.

Abstellen, Sichern, Betanken und Reinigen der Flugzeuge:
Die Flugzeuge des HFC sind nach Beendigung des Fluges zu reinigen, zu betanken, zu sichern und abzuschliessen. Der Luftfahrzeugschlüssel ist stets vom abgestellten LFZ getrennt aufzubewahren.
  • siehe auch "OM-A Verfahren LAT-Vorfeld Bremen".
  • Die Sicherung hat durch Unterlegen der Radbremsklötze zu erfolgen. Die Feststellbremse ist sodann zu lösen. Im Freien sind zusätzlich die Tragflächen und Spornbefestigung sicher zuvertauen. Bei Abstellen der Flugzeuge auf Flugplätzen ohne Erdösen, ist die Sicherung entsprechend, unter Verwendung von  Erdhaken, vorzunehmen.
  • Die Ruderverriegelung ("Control-Lock") und die Staurohr-Schutzkappe ("Pitot Cover") sind anzubringen.
  • Bei Rückkehr zum Heimatflugplatz muss vollgetankt werden, sofern seit dem letzten Volltanken mehr als 2,0 Stunden Motorlaufzeit genutzt wurden. [Regelung aus Aktuelles beachten, zusätzliche Regelung für EDWQ? Wo stand die noch?] Die vollzogene Betankung ist zu dokumentieren. Siehe hierzu auch den Abschnitt "Dokumentation"-"Nach dem Flug".
  • Die Windschutzscheibe, die Tragflächen- und Leitwerkvorderkanten und alle anderen verschmutzten Bereiche sind zu reinigen. Die Aschenbecher sind zu leeren.
  • Nach Flügen über mehrere Tage ist, wenn nötig, eine komplette Außen-und/oder Innenreinigung vorzunehmen.
    Eine solche Reinigung gilt nicht als Arbeitsleistung im Sinne der HFC-Arbeitspflicht.
  • Die Luftfahrzeuge sind nach dem Verlassen zu verschließen, wobei der verantwortliche Pilot dafür zu sorgen hat, dass der Luftfahrzeugschlüssel vom abgestellten LFZ getrennt aufbewahrt wird.
Anmerkung: Bei Nichtbeachtung dieser Punkte wird das persönliche HFC Konto mit € 10,-- belastet.

EDDW, LAT-Vorfeld:

lat vorfeld
Der Zugang und das Verlassen des LAT-Vorfeldes ist grundsätzlich nur mit dem FollowMe über TOR 1 möglich (Tel. 0421 / 5595-242). Die Kosten für den Follow-Me übernimmt z. Z. der HFC. [ist das noch so? Ich habe den Stand der Diskussion nicht mehr in Erinnerung.]
Der Standplatz auf dem LAT-Vorfeld weißt nicht die erforderlichen Mindestabstände zum Sicherheitszaun und zum angrenzenden Citation-Vorfeld auf. Ein „Ein- und Ausparken“ mit Motorkraft ist daher nicht mit der erforderlichen Sicherheit möglich. Daher stets von Hand (mit der Schleppstange) das Flugzeug positionieren.


EDWQ, Hangar Nord-West:

[NPA] Grafik entfernt
  • der Zugangscode zum Schlüsseltresor für LFZ und Hangar wird im Buchungsportal AID in Bereich “Briefing” am Flugzeug unter “wichtige Hinweise!” veröffentlicht.
  • Aircraft-Tasche verbleibt im LFZ
  • Positions-Markierungen für Bug und Hauptfahrwerk auf dem Hallenboden beachten; "X" für die Plastikwanne
  • stets die Plastikwanne unter die Motor-Cowling stellen (Auffangen von Öl und Entleeren der Drainbehälter). Zum Drainen am Motor, die Wanne nach links unter den Auslass verschieben
  • vor dem Anlassen des Motors-Hallentore schließen!



Bedienung der LAT Hallentore (EDDW):
Im Winter, wenn die Maschinen ggf. in der LAT Halle stehen dürfen und die Werft nicht mit LAT Personal besetzt ist (z.B. an Wochenenden), haben wir dort im Prinzip keinen Zutritt!
Die Flugzeuge stehen dann normalerweise auf dem Vorfeld. Sollte dies einmal nicht möglich oder nicht sinnvoll sein (Wetter, etc.), müssen folgende Anweisungen unbedingt befolgt werden:
Die Hallentore dürfen nicht an den schwarzen Gummikanten geschoben werden. Hinter dem Gummi befinden sich feine Sicherheits-Microschalter die dann betätigt und eingedrückt werden. Die Tore fahren dann nicht mehr elektrisch und müssen durch eine Fachfirma repariert werden.
So werden die Tore bedient:

1. elektrisch: durch Knopfdruck
(das Handrad auf der Torinnenseite (rote Markierung) muss dabei auf "Automatik" stehen)

wenn das nicht möglich ist:

2. durch Schieben: nur an den Handgriffen, auch wenn das schwer geht
(das Handrad auf der Torinnenseite (rote Markierung) muss dabei auf "Hand" stehen)

Die beiden westlichen Tore dürfen nur nach Osten göffnet werden! Ausser unseren beiden Cessnas dürfen -aus versicherungstechnischen Gründen- keine anderen Flugzeuge berührt oder bewegt werden. Sollte es nicht möglich sein unter Einhaltung dieser Regelungen die Flugzeuge aus der Halle zu bekommen, kann der Vorstand um Hilfe gebeten werden.