Für den Betrieb der Luftfahrzeuge des HFC-Bremen ist grundsätzlich keine gesonderte Minimum Equipment List erforderlich. Bei Ausbildungsflügen entscheidet der Fluglehrer Lehrberechtigte jeweils für den anstehenden Flug, ob das Ausbildungsziel aufgrund möglicher Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Ausrüstung erreicht werden kann. Als Hilfestellung soll hierbei die "Ausrüstungscheckliste für Betriebsarten" (im LFZ und Downloadbereich AID) verwendet werden.
OM-B 5 Zulässige Mängel
- Details