Zur Betankung der HFC Flugzeuge dürfen nur die für die Motoren zugelassenen Kraftstoffe verwendet werden.
Die getankten Mengen sind gem. Abschnitt "Dokumentation"-"Nach dem Flug" einzutragen.
Tankrechnungen sind, wenn möglich, mit dem im Bordbuch befindlichen Carnet zu begleichen.
lst dies im Einzelfall nicht möglich (z.B. im Ausland), dann sind die Tankrechnungen auf andere Weise zu begleichen (z.B. bar, mit Scheck oder Kreditkarte). Bei Vorlage einer ordentlichen Tankrechnung (s.u.) wird der verauslagten Rechnungsbetrag (-) überwiesen.
- Wichtig:
Zur steuerlichen Verwendung muss die Rechnung mindestens folgende Informationen beinhalten: Name und vollständige Anschrift des LFZ-Halters (HFC Bremen), Kennzeichen des LFZ, MwSt. Betrag, Name, Anschrift, fortlaufende Rechnungsnummer sowie Steuernummer des Lieferanten.
Öl
Sollte nicht genug Öl in den Service-Boxen der Maschinen sein, ist in den HFC-Schränken mit der Aufschrift "HFC-Service" (in der westlichen LAT-Halle) stets genug Öl vorhanden. Die Dosen in diesem Schrank werden regelmäßig aus unserem Öl-Fass aufgefüllt. Leere Dosen sollen wieder in den Schrank gestellt werden. Um Kosten zu sparen sollte nur unser eigenes Öl verwendet werden.
[Verfahren für EDWQ beschreiben]