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Alle HFC-Piloten haben ein persönliches Flugbuch zu führen und während des Flugdienstes mit sich zu führen.
Flugschüler werden vor Aufnahme der praktischen Ausbildung auf die Bedeutung des Flugbuchs für die Verlängerung von Berechtigungen und allgemeine Nachweisführung hingewiesen werden.
Das Flugbuch wird unmittelbar im Anschluss an den Schulungsflug ausgefüllt, spätestens aber am Ende eines Schulungstages.
Vor Durchführung der praktischen Prüfung wird das Flugbuch der Flugschüler durch den Ausbildungsleiter auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen geprüft und abgezeichnet.