Das interne Meldesystem umfasst den Mängelbucheintrag im AID und das Safety Tool im AID. Als externes System wird ECCAIRS2 genutzt.
Verantwortliche Pilot:innen sind verpflichtet, Ereignisse innerhalb von 72 Stunden zu melden. Sofern es sich um eine gesetzliche Verpflichtung aus der Verodnung (EU) Nr. 376/2014 handelt, haben Pilot:innen die Meldung über das ECCAIRS2 System vorrangig abzugeben. Diese Meldung ist dann jedoch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! weiterzuleiten, sofern keine Meldung über das Safety Tool im AID erfolgte. Technische Mängel sind zudem im Mängelbuch des AID zu vermerken.
Sofern es sich um freiwillige Meldungen handelt, kann je nach Ereignis das Mängelbuch und/oder das Safety Tool im AID genutzt werden, um die Meldung abzusetzen.
Handelt es sich bei dem Ereignis um einen Unfall, ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) unverzüglich zu benachrichtigen: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung - Unfallmeldung
Der Luftfahrtbehörde Bremen sind Unfälle und schwere Störungen unverzüglich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Alle sonstigen Ereignisse sind innerhalb von 30 Tagen nach Meldung des Vorkommnisses, sofern die Analyse zeigt, dass ein tatsächliches oder potenzielles Sicherheitsrisiko besteht, unter Angabe folgender Daten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden:
- vorläufige Ergebnisse der Risikobewertung;
- geplante erste Maßnahmen zur Risikominderung;
Verantwortlich für diese Meldungen ist der benannte Safety Manager im HFC. Die Organisation trägt weiterhin die letztendliche Verantwortung für die Meldungen und die wirksame Umsetzung und Nachverfolgung aller Korrekturmaßnahmen.
Weitere Informationen zum Meldewesen können Mitlgieder dem Infoblatt Meldepflichten im Downloadbereich des AID entnehmen.
Der Betriebsleiter oder ein von ihm Beauftragter meldet der zuständigen Behörde alle Unfälle, schweren Störungen und Ereignisse.
Der Umfang der Meldung umfasst mindestens Folgendes:
- Name der Organisation
- DTO-Zeugnisnummer
- Informationen zum betroffenen Luftfahrzeug oder Teil, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen
- Datum und Uhrzeit, falls relevant
- Beschreibung der Ereignisses
- Weitere notwendige Informationen
- Sofern ein Teil betroffen ist, welches durch ein Warn- oder Sicherheitssystem überwacht wird (z.B. Kontrollleuchte für Öltemperatur), ist die Angabe über die Funktionstüchtigkeit des Warn- oder Sicherheitssystems notwendig
Unbeschadet dessen gelten die gesetzlichen Meldeverpflichtungen (siehe auch Infoblatt-Meldepflichten (AID Download-Safety)).
