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Der Betriebsleiter oder ein von ihm Beauftragter meldet der zuständigen Behörde alle Unfälle, schweren Störungen und Ereignisse.

Der Umfang der Meldung umfasst mindestens Folgendes:
  1. Name der Organisation
  2. DTO-Zeugnisnummer
  3. Informationen zum betroffenen Luftfahrzeug oder Teil, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen
  4. Datum und Uhrzeit, falls relevant
  5. Beschreibung der Ereignisses
  6. Weitere notwendige Informationen
  7. Sofern ein Teil betroffen ist, welches durch ein Warn- oder Sicherheitssystem überwacht wird (z.B. Kontrollleuchte für Öltemperatur), ist die Angabe über die Funktionstüchtigkeit des Warn- oder Sicherheitssystems notwendig
Die Meldung erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Unfalls, der schweren Störung oder des Ereignisses per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. [am 01.01.2024 ändern - welche Adresse? Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ??]

Unbeschadet dessen gelten die gesetzlichen Meldeverpflichtungen (siehe auch Infoblatt-Meldepflichten (AID Download-Safety)).