Der Umfang der Meldung umfasst mindestens Folgendes:
- Name der Organisation
- DTO-Zeugnisnummer
- Informationen zum betroffenen Luftfahrzeug oder Teil, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen
- Datum und Uhrzeit, falls relevant
- Beschreibung der Ereignisses
- Weitere notwendige Informationen
- Sofern ein Teil betroffen ist, welches durch ein Warn- oder Sicherheitssystem überwacht wird (z.B. Kontrollleuchte für Öltemperatur), ist die Angabe über die Funktionstüchtigkeit des Warn- oder Sicherheitssystems notwendig
Unbeschadet dessen gelten die gesetzlichen Meldeverpflichtungen (siehe auch Infoblatt-Meldepflichten (AID Download-Safety)).