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Verantwortlicher für die Ausbildung und für die Standardisierung ist der Ausbildungsleiter (HT).

Definition
Fliegerische Standardisierung bedeutet die Vereinheitlichung von Verfahren, die die Fluglehrer und Flugschüler bei der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Auswertung des Flugbetriebes zu beachten und anzuwenden haben.
Durch die fliegerische Standardisierung werden Grundlagen geschaffen für die Überprüfung und Bewertung des fliegerischen Leistungsstandes nach einheitlichen Kriterien. Die Kriterien orientieren sich an den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.