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i. Praktischen Ausbildung
  • Vor dem ersten Alleinflug muss eine Fortschrittsüberprüfung mit einem vom Ausbildungsleiter zugewiesenen Fluglehrer durchgeführt werden.
  • Vor der Empfehlung zur praktischen Prüfung muss ein der praktischen Prüfung entsprechendes Programm erfolgreich durchgeflogen werden.


ii. Theorieausbildung
Vor der Empfehlung zur erstmaligen Theorieprüfung oder zur Wiederholungsprüfung überzeugt sich der Ausbildungsleiter von der Prüfungsreife des Bewerbers.

iii. Prüfungsberichte und Aufzeichnungen
Diese werden bei Bedarf aus dem "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)" erstellt und der Luftfahrtbehörde übermittelt.