HFC Logo
1) PPL(A) nach FCL.210.A a)
2) Erweiterung LAPL(A) zum PPL(A) nach FCL.210.A b)
3) Klassenberechtigung SEP nach FCL.725
4) Nachtflugqualifikation nach FCL.810 a)
5) Auffrischungsschulung gem. FCL.740 b) (1)

i. Mindestalter
Bewerber um eine PPL müssen mindestens 17 Jahre alt sein. (FCL.200).

ii. Sprachanforderungen
Flugschüler und Fluglehrer müssen der deutschen oder englischen Sprache mächtig sein.

iii. medizinische Anforderung
Über die Anforderungen von MED.A.030 hinaus müssen Flugschüler im HFC-Bremen vor dem Beginn der praktischen Ausbildung ein Tauglichkeitszeugnis vorlegen.

iv. Einzelstaatliche Anforderungen (z.B. ZÜP)
Vor Ausbildungsbeginn ist eine Zuverlässigkeitüberprüfung sowie eine Erklärung über schwebende Strafverfahren vorzulegen. 

Ausbildungpläne für die theoretische und praktische Ausbildung sind im "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)" enthalten.

Die Zuweisung von Flugschülern zu Fluglehrern erfolgt über den Ausbildungsleiter. Das Ausbildungsprogramm richtet sich nach der Verfügbarkeit von Flugschülern, Fluglehrern und Luftfahrzeugen sowie dem Flugwetter.

Die Wettermindestbedingungen ergeben sich aus OM-C Wettermindestbedingungen.

Die Flugdienst und Ruhezeiten ergeben sich aus OM-A Ruhezeiten.

i. Regeln für die Sicherheit der Aufzeichnungen und Dokumente
siehe "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)".

ii. Anwesenheitsnachweise
siehe "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)".

iii. Form der Ausbildungsaufzeichnungen
siehe "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)".

iv. verantwortliche Person zur Kontrolle der Aufzeichnungen und der Flugbücher der Flugschüler
Verantwortliche Person ist der jeweils zugewiesene Fluglehrer.

v. Art und Häufigkeit der Aufzeichnungskontrolle
Die Ausbildungszeiten sind kontinuierlich vom Ausbildungsleiter auf der Grundlage der von den Flugschülern/Lehrern im "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)" geloggten Daten zu überprüfen.

vi. Vereinheitlichung der Eintragungen in Ausbildungsaufzeichnungen
siehe "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)".

vii. Regeln für die Einträge in Flugbücher
Von der Nachweisführung im "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)" bleibt das Erfordernis ein persönliches Flugbuch zu führen unberührt.

Die Sicherheitsausbildung ist in dem jeweiligen Ausbildungsprogramm geregelt. Dort sind auch Informationen über die grundlegenden Übungen, die Notverfahren und deren Häufigkeit in den unterschiedlichen Ausbildungsabschnitten enthalten.
 
i. Praktischen Ausbildung
  • Vor dem ersten Alleinflug muss eine Fortschrittsüberprüfung mit einem vom Ausbildungsleiter zugewiesenen Fluglehrer durchgeführt werden.
  • Vor der Empfehlung zur praktischen Prüfung muss ein der praktischen Prüfung entsprechendes Programm erfolgreich durchgeflogen werden.


ii. Theorieausbildung
Vor der Empfehlung zur erstmaligen Theorieprüfung oder zur Wiederholungsprüfung überzeugt sich der Ausbildungsleiter von der Prüfungsreife des Bewerbers.

iii. Prüfungsberichte und Aufzeichnungen
Diese werden bei Bedarf aus dem "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)" erstellt und der Luftfahrtbehörde übermittelt.

i. persönliche Verantwortung
Der Flugschüler ist genauso wie sein Fluglehrer verantwortlich dafür, dass die Ausbildung zügig und ohne schuldhaftes Verzögern vorangetrieben und nach Möglichkeit abgeschlossen wird.

ii. Identifizierung von nicht ausreichenden Ausbildungsfortschritt (einzelner Schüler)
Das Verfahren ist im Ausbildungsvertrag geregelt.

iii. Feedback-System, um Ausbildungsdefizite aufzuzeigen
siehe "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)".

iv. Verfahren, um Schüler von der Ausbildung auszuschließen 
Das Verfahren ist im Ausbildungsvertrag geregelt.

v. Meldung und Dokumentation
Aus dem "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)" generierte Ausbildungsnachweise mit Bewertung können bei Bedarf an die Luftfahrtbehörde übermittelt werden.

Die Standards und Leistungstufen der Flugschüler werden über die Bewertugen im "Modul Schulbetrieb" des Online-Reservierungssystems "Aircraft Info Desk (AID)" erfasst.