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Die Zuweisung von Flugschülern zu Fluglehrern erfolgt über den Ausbildungsleiter. Das Ausbildungsprogramm richtet sich nach der Verfügbarkeit von Flugschülern, Fluglehrern und Luftfahrzeugen sowie dem Flugwetter.

Die Wettermindestbedingungen ergeben sich aus OM-C Wettermindestbedingungen.

Die Flugdienst und Ruhezeiten ergeben sich aus OM-A Ruhezeiten.