Flugzeuge | Deckungssumme (EUR) |
---|---|
Kombinierte Halter-/Passagier-Haftpflichtversicherung als CSL Deckung:
|
5.200.000,-- (Sublimit für Vermögens-schäden: 26.000,-- ) |
Kaskoversicherung (Taxwertversicherung): Deckt Schäden am LFZ.
Für mehrere namentlich nicht genannte Piloten (offene Pilotenklausel). |
90.000,-- (pro LFZ) |
Sitzplatz-Unfallversicherung: Deckt alle im Flugzeug befindlichen Personen im Todes-/Invaliditätsfall ab. |
18.000,-- (je Sitzplatz) |
Verwendungszweck: Reise-,Geschäfts- und Schulungsflüge inkl. Anfängerschulung sowie Vercharterung für Checkflüge bei denen immer ein HFC- Examiner mitfliegt. |
|
Deckungsbereich (geografisch): Weltweit, außer USA / US-Territorien / Canada, siehe LSW 617 H. Ausgeschlossen gelten außerdem Flüge nach / aus und über Libyen sowie Flüge in die / aus der und über die Ukraine (östlich des 32ten östlichen Längengrades). |
- Haftplichtversicherung für Werkstattleiter, (...), Deckungssumme je Schadenereignis und für alle Schadenereignisse eines Vesicherungsjahres zusammen EUR 500.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftung als Werkstattleiter und/oder Wart. Die Versicherung gilt für ehrenamtlich tätige oder geringfügig beschäftigte Personen, die LFZ des eigenen Vereins warten. [prüfen, ob wir das noch brauchen]
- Vereins-Haftpflichtversicherung, Deckungssumme EUR 1.500.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschaden. Versichert sind alle Vereinsmitglieder, die im Zusammenhang mit Vereinsangelegenheiten fahrlässig Schäden verursachen.
- Der Verein übernimmt keinerlei Haftung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, soweit diese nicht durch Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Der Verein haftet nicht für Maßnahmen seiner Organe oder Funktionäre.
- Fluglehrer/Prüfer Haftpflichtversicherung, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Fluglehrer/Prüfer für Motorflugzeuge (A, H, TMG, UL) aus der Tätigkeit als berechtigter Fluglehrer/Prüfer, sowie Ausbildungs-, Überprüfungs-, Übungsflüge und Auffrischungsschulungen zur Verlängerung oder Erneuerung von Klassen- und/oder Fluglehrberechtigungen. Der versicherte Fluglehrer/Prüfer ist auch außerhalb des Vereins in seiner Eigenschaft als privater oder beruflicher Fluglehrer/Prüfer vom Versicherungsschutz erfasst. Versicherungssumme EUR 1.300.000,--. jeweils pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Fluglehrer/Prüfer müssen namentlich vom Verein bei der Versicherung gemeldet sein (die Kosten trägt der Versicherte).
- Es wird (insbesondere) Fluglehrern und Flugschülern angesichts der geringen Deckungssumme der vereinseigenen Sitzplatzunfallversicherung empfohlen, zusätzliche private Unfallversicherungen abzuschließen, die das mit der Schulung verbundene Risiko mit einschließen.
- Es wird allen aktiven Piloten und Flugschülern dringend empfohlen, zu prüfen, ob das Risiko des "nichtgewerblichen und nichtberuflichen Motorfluges" in ggf. bestehenden, privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen eingeschlossen ist. Den ggf. erforderlichen Einschluss des Risikos darf eine Versicherung nicht ablehnen, ist jedoch berechtigt eine Prämienanpassung durchzuführen.
Verteiler:
Bordbuch-Mappe AJ | Bordbuch-Mappe EE | Luftfahrtbehörde |