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FlugzeugeDeckungssumme (EUR)
Kombinierte Halter-/Passagier-Haftpflichtversicherung als CSL Deckung:
  • Halterhaftplicht:
    Pauschal, für Personen und/oder Sachschäden durch das Luftfahrzeug an Dritten.
  • Passagier-Haftpflicht:
    zusätzliche Haftung als Luftfrachtführer für Personen-, Fracht-, Reisegepäck- und Verspätungsschäden.
    Deckt alle Passagiere ab, nicht aber:
    • Flugschüler die nicht als reine Passagiere befördert werden.
    • Piloten auf dem rechten Sitz, die auch fliegerische Aufgaben mit übernehmen und die nicht als reine Passagiere befördert werden.
5.200.000,--
(Sublimit für Vermögens-schäden: 26.000,-- )
Kaskoversicherung (Taxwertversicherung):
Deckt Schäden am LFZ.
  • Selbstbehalt:
    Der Selbstbehalt beträgt je Teilschaden 2% der Vesicherungssumme, mindestens EUR 2.000,--. Im Totalschadenfall wird auf die Erhebung eines Selbstbehaltes verzichtet.
"Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit (z.B. Einflug in Schlechtwetter, Kraftstoffmangel, etc.) kann der Verursacher des Schadens von dem Versicherer in Regress genommen werden." (Schreiben der Delvag vom 29.4.92)

Für mehrere namentlich nicht genannte Piloten (offene Pilotenklausel).
90.000,--
(pro LFZ)
Sitzplatz-Unfallversicherung:
Deckt alle im Flugzeug befindlichen Personen im Todes-/Invaliditätsfall ab.
18.000,--
(je Sitzplatz)
Verwendungszweck:
Reise-,Geschäfts- und Schulungsflüge inkl. Anfängerschulung sowie
Vercharterung für Checkflüge bei denen immer ein HFC- Examiner mitfliegt.
Deckungsbereich (geografisch):
Weltweit, außer USA / US-Territorien / Canada,  siehe LSW 617 H. Ausgeschlossen gelten außerdem Flüge nach /
aus und über Libyen sowie Flüge in die / aus der und über die Ukraine (östlich des 32ten
östlichen Längengrades)
.

  • Haftplichtversicherung für Werkstattleiter, (...), Deckungssumme je Schadenereignis und für alle Schadenereignisse eines Vesicherungsjahres zusammen EUR 500.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftung als Werkstattleiter und/oder Wart. Die Versicherung gilt für ehrenamtlich tätige oder geringfügig beschäftigte Personen, die LFZ des eigenen Vereins warten. [prüfen, ob wir das noch brauchen]
  • Vereins-Haftpflichtversicherung, Deckungssumme EUR 1.500.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschaden. Versichert sind alle Vereinsmitglieder, die im Zusammenhang mit Vereinsangelegenheiten fahrlässig Schäden verursachen.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, soweit diese nicht durch Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Der Verein haftet nicht für Maßnahmen seiner Organe oder Funktionäre.
Optional:
  • Fluglehrer/Prüfer Haftpflichtversicherung, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Fluglehrer/Prüfer für Motorflugzeuge (A, H, TMG, UL) aus der Tätigkeit als berechtigter Fluglehrer/Prüfer, sowie Ausbildungs-, Überprüfungs-, Übungsflüge und Auffrischungsschulungen zur Verlängerung oder Erneuerung von Klassen- und/oder Fluglehrberechtigungen. Der versicherte Fluglehrer/Prüfer ist auch außerhalb des Vereins in seiner Eigenschaft als privater oder beruflicher Fluglehrer/Prüfer vom Versicherungsschutz erfasst. Versicherungssumme EUR 1.300.000,--. jeweils pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Fluglehrer/Prüfer müssen namentlich vom Verein bei der Versicherung gemeldet sein (die Kosten trägt der Versicherte).
  • Es wird (insbesondere) Fluglehrern und Flugschülern angesichts der geringen Deckungssumme der vereinseigenen Sitzplatzunfallversicherung empfohlen, zusätzliche private Unfallversicherungen abzuschließen, die das mit der Schulung verbundene Risiko mit einschließen.
  • Es wird allen aktiven Piloten und Flugschülern dringend empfohlen, zu prüfen, ob das Risiko des "nichtgewerblichen und nichtberuflichen Motorfluges" in ggf. bestehenden, privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen eingeschlossen ist. Den ggf. erforderlichen Einschluss des Risikos darf eine Versicherung nicht ablehnen, ist jedoch berechtigt eine Prämienanpassung durchzuführen.
Fluglehrer und Flugschüler haben durch Unterschrift im Ausbildungshandbuch zu bestätigen, dass sie über o.a. Versicherungsschutz und die Empfehlung, eine private Unfallversicherung abzuschließen, in Kenntnis gesetzt wurden.

Verteiler:
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