Da die "Zusammensetzung der Flugbesatzung (IFR)" in NCO nicht geregelt ist, gibt es keine Bechränkungen (single-pilot IFR ohne Autopilot also möglich).
Dennoch wird empfohlen sich an die Regelung aus der
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
§32 Zusammensetzung der Flugbesatzung zu halten:
... Für Flüge nach Instrumentenflugregeln muß die Flugbesatzung mindestens aus zwei zur Führung und Bedienung des Luftfahrzeugs nach Instrumentenflugregeln berechtigen Luftfahrzeugführern bestehen. Ein zweiter Luftfahrzeugführer ist nicht erforderlich, wenn:
- an seiner Stelle eine Person den Sprechfunk ausübt, welche die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache bei Flügen nach Instrumentenflugregeln besitzt, oder
- der verantwortliche Luftfahrzeugführer durch einen betriebsbereiten Flugregler, der mindestens über eine Höhen- und Kurshaltung verfügt, so entlastet wird, daß er das Luftfahrzeug allein sicher führen und bedienen kann.