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Aus gegebenem Anlass bittet uns die Luftfahrtbehörde Bremen erneut auf folgenden Abschnitt der AIP hinzuweisen:
AIP Germany AD 2 EDDW 1-9:
  • 2.1 Luftfahrzeuge dürfen in der Zeit von 2100 bis 0600 (2000 bis 0500) nicht starten und landen.
  • 2.3.3 (sinngemäß) Übungs- und Prüfungsflüge mit aufeinanderfolgenden wiederholten An- und Abflügen sind außerdem unter der Wochen ab 2000 (1900) und an Wochenenden ab Sa 1200 (1100) untersagt.
Ausnahmen zu 2.1 in begründeten Einzelfällen erteilt die Luftaufsicht unter:
Tel.: (0421) 5595-243
Fax.: (0421) 5595-598
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!