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In diesem Kapitel wird die Sicherheitsrichtline (Safety Policy) des HFC aufgeführt. Eine Änderung kann nur durch Vorstandsbeschluss erfolgen. Diese Sicherheitsrichtlinie wurde in Anlehnung an die Empfehlung der Landesluftfahrtbehörden erarbeitet.

Der HFC ist bestrebt, in seiner erklärten Ausbildungsorganisation (DTO-Nr. DE.NI.DTO002) einen Flugbetrieb sicherzustellen, der den Prinzipien der modernen Flugsicherheit in bester Weise entspricht. Den Anforderungen aus der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Anhang VIII, DTO.GEN.210 a) ii) nebst AMC und GM wird dabei entsprochen.

Für das Erreichen dieses Ziels ist es unerlässlich, dass alle Mitglieder der DTO über den Mitgliederbereich - Downloads im AID uneingeschränkten Zugang zu Informationen über Unfälle, Störungen und Ereignissen haben. Die weitere Handhabung des Risikomanagements wird im Kapitel OM-A Sicherheitsrisikomanagement erläutert.

Von jedem Mitglied der DTO wird erwartet, dass es sich innerhalb des internen Berichtssystems verpflichtet, jeden Vorfall, der die Sicherheit oder ihre Integrität entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 beeinträchtigen kann, dem verantwortlichen Safety Manager (SM) der Organisation innerhalb von 24 Stunden per E-Mail an safety(at)hfc-bremen.de oder telefonisch mitzuteilen. Dies umfasst auch Vorkommnisse während des Fluges, bei der Wartung und beim Betrieb am Boden. Das Berichtssystem wird den Mitgliedern in einem Informationsblatt bekanntgegeben, welches ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung steht. Diese Verpflichtung gilt unbeschadet der normalen Mängelmeldung gemäß OM-A Dokumentation, d.h. ein Mängelbucheintrag allein ist nicht ausreichend bei Ereignissen. Welche Ereignisse über einen Mängelbucheintrag hinaus meldepflichtig sind, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018, welche im Downloadbereich zur Verfügung steht.

Der einzige Zweck der Sicherheitsberichterstattung und der internen Untersuchungen (Audits) besteht darin, die Sicherheit zu verbessern. Im Vordergrund steht die Schaffung einer Feedback-Kultur, welche das Sicherheitsniveau langfristig anhebt. Zur Förderung der Feedback-Kultur garantiert der Vorstand des HFC Bremen seinen Vereinsmitgliedern grundsätzlich zunächst eine interne Sanktionsfreiheit, sofern Ereignisse gemeldet werden. Die Sanktionsfreiheit gilt jedoch nicht für die wissentliche und wiederholte Missachtung von Regeln oder Richtlinien.

Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass keine Schuldzuweisung an einzelne Personen stattfindet und die ausgetauschten Informationen den Bereich der DTO nicht verlassen.

Stellt der Safety Manager Verstöße ohne entsprechendes Feedback fest, findet zunächst eine Belehrung statt. Bei nochmaligem Verstoß wird der Vorstand in Kenntnis gesetzt und entsprechende Sanktionsmaßnahmen werden unmittelbar oder bei nochmaliger Wiederholung festgesetzt.

Die Verhinderung von Unfällen im Flugbetrieb soll allen Mitgliedern der DTO auf jeder Ebene der Organisation ein Anliegen sein. Die oberste Verantwortung verbleibt beim verantwortlichen Vertreter der DTO.
Kernbestandteile der Sicherheitsrichtlinie und zur Erreichung eines hohen Maßes an Flugsicherheit sind:

  1. Jede Tätigkeit im Verein findet im Einklang mit den aktuell gültigen Gesetzen und Verordnungen statt.
  2. Ein unfallfreier Betrieb der DTO soll aufrechterhalten bleiben.
  3. Der organisatorische Aufbau sowie die finanzielle und personelle Ausstattung sollen ein höchstmögliches Level an Flugsicherheit garantieren.
  4. Transparenter Umgang mit Ereignissen.
  5. Die Wartung der Luftfahrzeuge findet regelmäßig und im Einklang mit den Herstellervorgaben statt.
  6. Zur Erhöhung des Sicherheitslevels findet innerhalb des HFC ein jährlicher OM-D Standardisierungsflug statt.
  7. Den aktuellen Empfehlungen der Bundestelle für Flugunfalluntersuchung wird, sofern anwendbar, Rechnung getragen.
  8. Es besteht ein Sicherheitsrisikomanagement (siehe OM-A Sicherheitsrisikomanagement) mit Meldewesen (Safety Report).
  9. Für den Schulbetrieb werden aufgrund des erhöhten Flugsicherheitsrisikos erhöhte Betriebsminima festgelegt.
  10. Alle Mitglieder sind über Änderungen oder Ereignisse, welche die Flugsicherheit beeinflussen können, unmittelbar zu informieren.
  11. Auf Antrag des Safety Managers (insbesondere in Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Ereignissen) findet eine Sitzung der Verantwortlichen der DTO (siehe OM-A Verantwortlichkeiten) statt, sofern dies aus Sicht des Safety Managers geboten und erforderlich erscheint, um die Flugsicherheit wiederherzustellen oder zu verbessern.

Diese Sicherheitsrichtlinie wird allen Funktionsträgern, Fluglehrern, dem technischen Personal und den Flugschülern bekanntgemacht. Die Bekanntmachung erfolgt bei Neuanmeldung eines Mitglieds bzw. bei Änderungen im AID oder per Email und wird zusätzlich einmal jährlich auf dem "Standardisierungsflug-Formular" mit Unterschrift quittiert. Weiterhin steht sie permanent auf der Internetseite des HFC zur Ansicht.

Die Sicherheitsrichtlinie wird vom verantwortlichen Leiter der DTO mindestens einmal pro Jahr auf Aktualität geprüft. Ggf. erfolgte Änderungen sind in die Sicherheitsrichtlinie aufzunehmen. Die jährliche Überprüfung der Sicherheitsrichtlinie ist zu dokumentieren. Dies erfolgt auf der Jahreshauptversammlung.

Ergänzt wird die Sicherheitsrichtlinie durch das im Kapitel OM-A Sicherheitsrisikomanagement beschriebene Sicherheitsrisikomanagement. 

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DTO.GEN.210 (a) (1) (ii); GM1 DTO.GEN.210 (a) (1) (i); AMC1 DTO.GEN.210 (a) (1) (ii);