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Jährlicher Standardisierungsflug
Jedes flugberechtigte Mitglied ist verpflichtet, in jedem Kalenderjahr bis spätestens zum 30. Juni einen Standardisierungsflug auf einem der HFC-Flugzeuge mit einem der HFC-Fluglehrer durchzuführen. Ohne Standardisierungsflug nach dem 30.Juni erlischt die Berechtigung, im HFC Bremen zu fliegen!
Dabei ist das, auf der HFC-Bremen Internetseite befindliche Formblatt "jährlicher Standardisierungsflug“ (» Formulare » Standardisierungsflug) zu verwenden und nach Beendigung des Fluges dem Vorstand des HFC Bremen zuzuleiten. Dieses Formblatt befindet sich u.a. auch in den Flugzeug-Mappen.
(siehe auch "Verantwortlichkeit des PIC")

Fluglehrer, die Mitglied des HFC sind und regelmäßig auf SEP(Land) schulen, werden, nach Ermessen des Ausbildungsleiters, von dem jährlichen Standardisierungsflug befreit, sofern sie in jedem Kalenderjahr bis spätestens zum 30. Juni ein Briefing vom Ausbildungsleiter erhalten. Dieses Briefing umfasst die Briefinganteile des jährlichen Standardisierungsfluges sowie Aktuelles, Security etc. Dieses Briefing ist auf dem Formblatt "jährlicher Standardisierungsflug" (s.o.) zu dokumentieren.

Für alle im OM aufgeführten FI/CRI führt der Ausbildungsleiter mindestens einmal im Jahr ein HFC internes FI Standardisierungs-Meeting durch.


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Länder AMC NC-ATO.OM(d)(3) M
Länder AMC NC-ATO.OM(d)(4) M