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Die im Freien abgestellten Flugzeuge sind, wenn sich Schnee oder Reif/Eis auf den Flächen oder dem Rumpf befinden, als nicht einsatzfähig zu betrachten. Es ist untersagt, Eis an den Tragflächen, Steuerflächen und Scheiben abzukratzen oder die Flugzeuge mit Enteiserflüssigkeit zu behandeln.