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Die Abstellpositionen auf dem LAT-Vorfeld sind als abgegrenzter Bereich für die Nutzung von Luftfahrzeugen der allgemeinen Luftfahrt ("unclean") ausgewiesen.

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Alle Bewegungen auf dem LAT-Vorfeld werden durch ausreichend qualifiziertes Personal die Rettungs- und Sicherheitsleitstelle des Flughafens Bremen überwacht und Überschreitungen der "§8-Linie" werden sofort gemeldet und Maßnahmen zur angemessenen Reaktion werden eingeleitet.

Bei notwendigem kurzzeitigem Verlassen des Sicherheitsbereichs (Betankung, Kontrolle der Flugbetriebsflächen, Enteisung oder ähnliches) wird durch die Rettungs- und Sicherheitsleitstelle des Flughafens Bremen sichergestellt ist sicherzustellen, dass durch ausreichend qualifiziertes Personal eine lückenlose Überwachung dahingehend erfolgt, dass keine verbotenen Gegenstände übergeben oder aufgenommen werden. Eine Vermischung mit anderen Personen ist zu vermeiden. Sollte die Überwachung nicht lückenlos möglich gewesen sein, verbotene Gegenstände aufgenommen oder übergeben worden sein, eine Vermischung stattgefunden haben oder der Verdacht auf eines der genannten bestehen, ist die Rückkehr in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs ohne vorherige Kontrolle (Luftsicherheitskontrollkraft, LSKK) verboten und zu unterbinden.

Alle Luftfahrzeuge sind verschlossen abzustellen. Die Schlüssel von Luftfahrzeuge sind getrennt von diesen und derart aufzubewahren, dass ein Zugriff durch Unbefugte weitestgehend ausgeschlossen ist.

Bei Verbringung von Luftfahrzeugen in den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs hat eine Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchung zu erfolgen. Dies gilt nicht, wenn das Luftfahrzeug lediglich durch den sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs in einen anderen abgegrenzten Bereich verbracht wird oder mit Flugabsicht zur Startbahn rollt.

Bei Flügen, die aus dem abgegrenzten Bereichen zu anderen Flughäfen, die den vollständigen Sicherheitsmaßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 unterliegen, erfolgen, ist dem Zielflughafen anzuzeigen, dass das Luftfahrzeug und alle an Bord befindlichen Personen, Gepäck, Fracht Post oder anderen Gegenstände nicht kontrolliert wurden und als "unclean" im Sinne der Verordnung anzusehen sind.

Personen, Gepäck, Fracht, Post und andere Gegenstände, die von oder zu Luftfahrzeugen im abgegrenzten Bereich "LAT-Vorfeld" abgestellt sind, verbracht werden sollen, sind ausschließlich auf direktem Weg zwischen Tor 1 und LAT-Vorfeld (mit dem Follow-Me) zulässig. Eine Vermischung von unkontrollierten mit kontrollieren Personen ist verboten.

Siehe auch OM-B Abstellen der Luftfahrzeuge.