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Allgemein
Flugdienstzeit im Sinne dieses Handbuchs ist die Dienstzeit, welche die Teilnahme am Flugdienst beinhaltet.
Die Flugdienstzeit beginnt mit der Flugvorbereitung, mindestens jedoch 0,5 h vor Off-Block und endet mit dem Debriefing, frühestens jedoch 1 Stunde nach On-Block.
Die Flugdienstzeit ist auf 12 Stunden pro Kalendertag begrenzt. Pausen von mehr als 2 Stunden unterbrechen die Flugdienstzeit.
Im Rahmen von Ausbildungstätigkeit ist die Flugdienstzeit auf 8 Stunden begrenzt. Pausen zwischen Ausbildungsflügen gelten nicht als Unterbrechung. Solo-Watch gilt ebenfalls nicht als Unterbrechung.
Im Rahmen der Flugdienstzeitbeschränkung ist die Flugzeit nicht beschränkt.

Flugschüler
Bei der Durchführung des Flugbetriebs gelten für Flugschüler grundsätzlich die allgemeinen Flugdienstzeitbeschränkungen (s.o.). 
Zusätzlich gilt:
Bis zum ersten Alleinflug soll maximal ein Ausbildungsflug pro Kalendertag und mit einer maximalen Flugdienstzeit von 4 Stunden stattfinden.
Nach dem ersten Alleinflug sollen maximal zwei Ausbildungflüge pro Kalendertag und mit einer maximalen Flugdienstzeit von 6 Stunden stattfinden.
Abweichungen hiervon bedürfen der Freigabe durch den Ausbildungsleiter.
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Länder AMC NC-ATO.OM(a)(14) Flugdienst- und Flugzeitbeschränkungen (Fluglehrer) M
Länder AMC NC-ATO.OM(a)(15) Flugdienst- und Flugzeitbeschränkungen (Flugschüler) M