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Die Unterlagen werden für mindestens drei Jahre aufbewahrt. 
Die Ausbildungsunterlagen werden so aufbewahrt, dass ein unberechtigter Zugriff Dritter verhindert wird.
Auf Anforderung durch die zuständige Behörde können die Unterlagen in ihrer Gesamtheit vorgelegt werden.
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AMC NC-ATO.OM(a)(11) M + ORA.GEN.220 + ORA.ATO.120