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Die Besetzung des Vorstands ist in der Satzung des HFC geregelt.
Gesamtverantwortlich für den Flug- und Ausbildungsbetrieb des HFC Bremen ist der 1. Vorsitzende, der zugleich verantwortlicher Betriebsleiter ist.
Für ihre Bereiche jeweils verantwortlich sind:
(vgl. "Verantwortlichkeiten")

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Länder AMC NC-ATO.OM(a)(2) M