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Mitglieder fremder HFC
Mitglieder fremder HFCs, die sich als solche ausweisen, dürfen die Flugzeuge des HFC Bremen unter den folgenden Bedingungen fliegen:
  1. Für jedes einzelne Flugvorhaben wird die Genehmigung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden eingeholt.
  2. Es wird ein Einweisungsflug im Umfang eines Standardisierungsfluges mit einem der HFC-Fluglehrer durchgeführt und auf dem Formular „jährlicher Standardisierungsflug“ bestätigt.
  3. Die Reservierung erfolgt nach den Grundsätzen des HFC Bremen, wobei sie längstens für einen Tag erfolgen darf.
  4. Es gelten die Flugstundenpreise/Gebühren des HFC Bremen.