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ab 25.08.2016 gilt die Verordnung 965/2012 (NCO)
Da die "Zusammensetzung der Flugbesatzung (IFR)" in NCO nicht geregelt ist, gibt es keine Bechränkungen (single-pilot IFR ohne Autopilot also möglich).
Dennoch wird empfohlen sich an die Regelung aus der 
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
§
32 Zusammensetzung der Flugbesatzung zu halten: 
... Für Flüge nach Instrumentenflugregeln muß die Flugbesatzung mindestens aus zwei zur Führung und Bedienung des Luftfahrzeugs nach Instrumentenflugregeln berechtigen Luftfahrzeugführern bestehen. Ein zweiter Luftfahrzeugführer ist nicht erforderlich, wenn:
    1. an seiner Stelle eine Person den Sprechfunk ausübt, welche die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache bei Flügen nach Instrumentenflugregeln besitzt, oder
    2. der verantwortliche Luftfahrzeugführer durch einen betriebsbereiten Flugregler, der mindestens über eine Höhen- und Kurshaltung verfügt, so entlastet wird, daß er das Luftfahrzeug allein sicher führen und bedienen kann.