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Die Frage
Stimmt es, dass man nach den neuen Bestimmungen ohne weiteres zwischen verschiedenen Mustern wechseln kann und vor allem keine Einweisung mehr benötigt? Die Probleme beim Umsteigen von einem Muster auf ein anderes sind doch gleich geblieben. Was also tun, wenn ich von einer Cessna 172 auf eine Piper PA18 wechseln möchte und die Piper noch nie geflogen bin?

Die Antwort
Nach dieser Bestimmung gilt zunächst grundsätzlich, dass der Inhaber einer Klassen- oder Musterberechtigung die entsprechenden Flugzeuge führen darf.

In der EASA List of Aeroplanes - Class and Type Ratings and Endorsement List ist festgelegt, dass für einen Wechsel zwischen den aufgeführten Baureihen (getrennt durch eine horizontale Linie) z.B. mit Lizenzeintrag (License-Endorsement) "SEP (land)" eine Unterschiedsschulung (Differences Training) erforderlich ist: Möchte ein Pilot erstmals ein Flugzeug mit Verstellpropeller oder Einziehfahrwerk fliegen, so muss er eine Unterschiedsschulung absolvieren. Beim Wechsel innerhalb der Klasse einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk etwa von einer Cessna 172 auf eine Piper PA18 ist eine Familisierung / Vertrautmachen erforderlich.
[Aircraft within the same class rating which are separated by a horizontal line in the tables require differences training, whereas those aircraft which are contained in the same box require familiarisation training when transitioning from one aircraft to another.
Refer to GM1 FCL.135.A DIFFERENCES AND FAMILIARISATION TRAINING:
(a) Differences training requires the acquisition of additional knowledge and training on an appropriate training device or the aircraft.
(b) Familiarisation training requires the acquisition of additional knowledge.]

Weiter ist geregelt, dass nur für Muster oder Baureihen außerhalb der Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge (SEP) eine erneute Unterschiedsschulung oder eine Befähigungsüberprüfung erforderlich ist, wenn in den zwei Jahren nach der letzten Unterschiedsschulung keine Flüge durchgeführt wurden.

Ungeklärt bleibt hingegen, was bei einem Vertrautmachen genau zu erfolgen hat. [(AOPA-Letter 4/2005:) ...da hier keine Differenzschulung (mit FI/CRI) erforderlich ist, sondern lediglich ein Vertrautmachen (das jeder selbst durchführen kann) - Für die Klasse SEP ist eine Differenzschulung (auch nach 2 Jahren ohne Fliegen dieser Flugzeugmuster) nicht zu wiederholen].

So ist jedem Piloten dringend anzuraten, vor Flugantritt mit einem neuen Muster, auch wenn es sich innerhalb einer Klasse ohne Baureihenunterschied befindet, sich in jedem Falle (mit FI/CRI) einweisen und vertrautmachen zu lassen. [für den HFC-Bremen durch den Einweisungsflug geregelt]

[Quelle: fliegermagazin 12/2003, überarbeitet hfc 10/2015]