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i. Mindestalter
Bewerber um eine PPL müssen mindestens 17 Jahre alt sein. (FCL.200).

ii. Sprachanforderungen
Flugschüler und Fluglehrer müssen der deutschen oder englischen Sprache mächtig sein.

iii. medizinische Anforderung
Über die Anforderungen von MED.A.030 hinaus müssen Flugschüler im HFC-Bremen vor dem Beginn der praktischen Ausbildung ein Tauglichkeitszeugnis vorlegen.

iv. Einzelstaatliche Anforderungen (z.B. ZÜP)
Vor Ausbildungsbeginn ist eine Zuverlässigkeitüberprüfung sowie eine Erklärung über schwebende Strafverfahren vorzulegen. 

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Länder AMC NC-ATO.TM(a)(2)(i) O
Länder AMC NC-ATO.TM(a)(2)(ii) M
Länder AMC NC-ATO.TM(a)(2)(iii) O
Länder AMC NC-ATO.TM(a)(2)(iv) M
Länder AMC NC-ATO.TM(a)(2)(v) O